Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird?

Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste.

Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Distribution von Werbedrucksachen.

 

  1. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckprodukten beachten!

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckprodukte, die der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckprodukte fordern wir unverzüglich Ersatz.

Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckprodukte nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Verteilen deutlich werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

 

  1. In welchen Fällen können wir Aufträge ablehnen?

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei möglichen Partnern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

 

  1. Bis wann können Sie Buchungstermine ändern?

Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt.

Sie müssen bei reinen Distributionsaufträgen spätestens 14 Tage vor Beginn der Distribution bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

 

  1. Bis wann können Sie Ihre Aufträge stornieren?

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. In diesem Fall entstehen keine Gebühren. Wird die oben genannte Frist nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

 

  1. Das sollten Sie über die Distribution wissen!

Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir können mit der Distribution Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen beauftragen.

Kampagnenstart ist jeweils der Donnerstag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Mittwoch erfolgen und bis Freitag dauern). Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Sie werden in der Regel 1 Mal pro Woche verteilt. Der Leistungsanspruch des Auftraggebers bezieht sich lediglich auf die Belieferung, der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anzahl von Standorten. Die Verteilungshäufigkeit und die Menge der Werbedrucksachen pro Location und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums in der jeweiligen Location angepasst.

 

  1. So kontrollieren wir die Distribution!

Die Distribution der Werbedrucksachen wird in Form einer Fotodokumentation protokolliert: Alle Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Standorten eindeutig zuzuordnen und darüber zu identifizieren. Die Belegfotos sind auf unserer Homepage einzusehen. Sie gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn mindestens 95% der Anzahl der, in der Auftragsbestätigung genannten Standorte, zu dem vereinbarten Distributionstermin beliefert wurden. Als beliefert gelten zum Zeitpunkt der geplanten Werbemittelanlieferung auch kurzfristig, vorübergehend geschlossene Standorte (z. B. durch geschlossene Gesellschaften, Renovierungen oder andere, nicht durch uns zu verantwortende Gründe), sofern diese nachweislich zu den offiziellen Öffnungszeiten des Standortes angefahren wurden. Die in einem solchen Fall nicht verteilten Werbemittel werden automatisch an anderen Standorten und/oder zum nächstmöglichen Distributionstermin vertrieben. Bei Unterschreiten der genannten Standortanzahl um mehr als 5% sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Distributionskosten anteilig zu erstatten.

Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums und/oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.

 

  1. Reklamationen bezüglich der Distribution!

Reklamationen, die die Distribution der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag, spätestens jedoch bis 10 Werktage nach Beendigung des in der Auftragsbestätigung benannten Distributionszeitraumes, schriftlich geltend gemacht werden.

 

  1. Was mit Remissionen geschieht und was im Abschlussbericht steht!

Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für den Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen ab Ende der Kampagne, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit von uns entsorgt werden.

 

  1. Preise und Zahlungen

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z. B. außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Rechnungen sind 14 Tage nach Kampagnenstart fällig. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn der Distribution fällig.

Es gelten die in den Preislisten genannten Rabatte für Kulturträger.

Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Distribution bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Erbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.

 

  1. Nutzungsrecht

Die Agentur ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Er ist berechtigt, die Karte in jeder Form und Anzahl zu eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

 

  1. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

 

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